Provided by: dtaus_0.9-1.1_amd64 bug

NAME

       dtaus - Converter for DTAUS files

SYNOPSIS

       dtaus [ -d dtaus ] [ -c control ] [ -b begleit ] [ -l  [begleit] ] [ -o kontroll ] -dtaus | -control

DESCRIPTION

       This  program  can read and write German DTAUS files.  DTAUS is an semi-acronym for DatenTrägerAUStausch.
       It is used by German credit institutes in order to manage mass money exchanges between customer  accounts
       and credit institutes.

       Due to its limited availability and usefulness most of the documentation is held in German.  This program
       is only useful in Germany or for companies that act in Germany.

       For  a  complete  description  of  the  control  file  please  refer  to dtaus.txt and dtaus(5) from this
       distribution.

OPTIONS

       You have to specify exactly one of -dtaus or -control.

       -dtaus Liest die Kontrolldatei ein und  erzeugt  daraus  die  Bankdatei  sowie  alle  anderen  benötigten
              Dateien.

       -control
              Liest  eine  Bankdatei  ein und erzeugt daraus die Kontrolldatei, dekodiert eine bereits erstellte
              Bankdatei.

       -d dtaus
              Explizite Angabe des Dateinamens für die Bankdatei.  Voreingestellt ist dtaus0.txt,  was  von  der
              Bank   als   einziger  Dateiname  auf  der  Diskette  erwartet  wird.   Für  Testzwecke  oder  zur
              Weiterverarbeitung darf hier die spezielle Datei ``-'' angegeben werden, wodurch dtaus  angewiesen
              wird, auf die Standardausgabe zu schreiben.

       -c control
              Explizite  Angabe des Dateinamens der Steuerdatei.  Voreingestellt ist dtaus0.ctl.  Da dieser Name
              jedoch nur intern verwendet wird, ist  er  keinen  Beschränkungen  unterlegen.   In  dieser  Datei
              befinden  sich  die  gesamten visuell lesbaren Informationen für den Geldverkehr.  Diese Datei muß
              für die Bank in das spezielle DTAUS-Format konvertiert werden.  Das  geschieht  mit  dem  Schalter
              -dtaus.

       -b begleit
              Explizite  Angabe  des  Dateinamens des Begleitzettels.  Voreingestellt ist dtaus0.doc.  Da dieser
              Name jedoch nur intern verwendet wird, ist er keinen Beschränkungen unterlegen.  Diese  Datei  muß
              ausgedruckt und der Diskette unterschrieben beigelegt werden.

       -l [begleit]
              LaTeX-Ausgabe  des  Begleit-Zettels  erwünscht.  Diese Datei wird normalerweise nicht geschrieben.
              Voreingestellt ist dtaus0.tex als Dateiname, es kann jedoch ein anderer angegeben werden.  Für die
              Compilierung wird dtaus.cls benötigt.  Diesem Programm liegt eine  einfache  Implementierung  bei,
              idealerweise  wird jedoch eine lokal angepaßte Klasse verwendet, die Kopf- und Fußzeilen mit Logos
              und Adressen realisiert.

       -o kontroll
              Explizite Angabe des Dateinamens für die Kontrolldatei.  Voreingestellt ist dtaus0.sik.  Da dieser
              Name jedoch nur intern verwendet wird, ist er keinen Beschränkungen unterlegen.   Es  ist  ratsam,
              diese  Datei gut aufzubewahren oder auszudrucken und abzuheften.  Dieses ist neben der Steuer- und
              Bankdatei die einzige Aufschlüsselung des getätigten Geldverkehrs.

BESCHREIBUNG

       Deutsche Banken bieten für Großkunden oder Kunden mit vielen ähnlichen  Überweisungen  oder  Bankeinzügen
       (auch   Lastschriften   genannt)  die  Möglichkeit  des  papierlosen  Geldverkehrs  über  den  Beleglosen
       Datenträgeraustausch an.  Hierbei wird nicht mehr für jede Überweisung  oder  jeden  Einzug  ein  eigenes
       Formular  benötigt,  sondern  zusammengehörige  Aufträge werden in einer Massensendung verpackt gemeinsam
       verarbeitet.

       Hier ist  jedoch  Vorsicht  geboten,  denn  auf  dem  eigenen  Konto  erscheint  lediglich  eine  einzige
       Kontobewegung.   Wenn  Geld  eingezogen  wird,  enthält  der  Kontoauszug  nur die Gesamtsumme, wenn Geld
       überwiesen wird, ist auf dem Kontoauszug nur die Gesamtsumme notiert.  Es ist daher immens  wichtig,  die
       Ursprungsdaten aufzubewahren bzw. die Kontrolldatei auszudrucken und abzuheften.

       Um  an diesem Verfahren teilzunehmen, das den Geldverkehr für Organisationen erheblich vereinfachen kann,
       muß mit der jeweiligen Bank  eine  gesonderte  Vereinbarung  getroffen  werden,  in  der  die  speziellen
       Bestimmungen für diesen Datenträgeraustausch akzeptiert werden.

       Durch  das  einfache  Format  der  Steuerdatei läßt sich dieses Verfahren leicht mit einer Datenbank oder
       einem größeren Programm koppeln.  In der Tat entstand das Programm nach Aufbau des ersten  Wohnheimnetzes
       in  Oldenburg (Oldbg.) und der ernüchternden Erkenntnis, daß die vom Kassenwart verwendeten Programme für
       den Datenträgeraustausch weder zuverlässig noch nachvollziehbar arbeiteten und  somit  Ersatz  geschaffen
       werden  mußte.   Die  technische und finanzielle Verwaltung des Wohnheimnetzes fand über ein Linux-System
       mit Datenbankanbindung sowie dtaus statt.

BESONDERHEITEN

       Bei der Verwendung dieses Programms müssen wenigstens  die  folgenden  Dinge  beachtet  werden,  es  sind
       Vorgaben von den beteiligten Banken.

       1.     Die Diskette muß mit dem MSDOS-Dateisystem beschrieben sein.

       2.     Auf einer Diskette darf nur eine einzige DTAUS-Datei enthalten sein, die den Dateinamen DTAUS0.TXT
              trägt.

       3.     Der  Diskette  muß  ein  Begleitzettel  beigelegt  werden, der einige Angaben erneut enthält sowie
              persönlich unterschrieben ist.  Dieser  Begleitzettel  wird  von  dtaus  automatisch  erzeugt  und
              voreingestellt  in  der  Datei dtaus0.doc gespeichert, die nur noch ausgedruckt und unterschrieben
              werden muß.

       4.     Um den Beleglosen Datenträgeraustausch nutzen zu können, muß vorher  eine  Zusatzvereinbarung  mit
              der Bank getroffen werden.

       5.     Die    Angaben    zum    Verwendungszweck   haben   sich   ausschließlich   auf   den   jeweiligen
              Zahlungsverkehrsvorgang zu beziehen.  Verwendungszweckangaben dürfen nicht die Übermittlung  einer
              gesonderten  Nachricht außerhalb des Zahlungsverkehrs (z.B. Rechnung, Lohn- und Gehaltsabrechnung)
              ersetzen.  Werbetexte dürfen in den Verwendungszweckangaben nicht enthalten sein.

       6.     Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der von ihm gelieferten Datenträger  mindestens  für  einen
              Zeitraum  von  zehn  Kalendertagen  ab  Einlieferung  in  der  Form nachweisbar zu halten, daß dem
              Institut auf Anforderung  kurzfristig  besonders  gekennzeichnete  Duplikatsdatenträger  geliefert
              werden können.

       7.     Der   Rückruf  eines  Datenträgers  ist  ausgeschlossen,  sobald  das  Kreditinstitut  mit  dessen
              Verarbeitung begonnen hat.  Einzelne Überweisungen  und  Lastschriften  können  nach  Verarbeitung
              eines Datenträgers nur außerhalb des Datenträgeraustauschverfahrens zurückgerufen werden.

       8.     Das  Kreditinstitut  führt  Konsistenzprüfungen der auf dem Datenträger gespeicherten Datei durch.
              Schlägt diese fehl, können einzelne Datensätze von der Bearbeitung ausgeschlossen oder der gesamte
              Auftrag verworfen werden.

       9.     Ergeben sich bei der Kontrolle der Datenträger durch das Kreditinstitut Fehler,  so  wird  es  die
              fehlerhaften  Datensätze  in ihrem vollständigen Inhalt nachweisen und sie dem Kunden unverzüglich
              mitteilen.

       10.    Das Kreditinstitut gibt dem Kunden die von ihm erhaltenen Datenträger zurück.  Sie können meistens
              schon am nächsten Werktag in der Filiale abgeholt werden.

       11.    Gutschriften und Belastungen, die auf einem an den  Kunden  ausgelieferten  Datenträger  enthalten
              sind, werden als Sammelbuchungen auf dem Konto des Kunden gebucht.

       12.    In  einer  Bankdatei kann ein Ausführungsdatum angegeben werden, wenn die Bearbeitung der Diskette
              zu einem späteren Zeitpunkt als der Abgabe der Datei gewünscht wird.   Dieses  Datum  darf  jedoch
              nicht jünger als das Erstellungsdatum (wird automatisch von dtaus eingefügt) sein und höchstens 15
              Kalendertage über dem Erstellungsdatum liegen.

RETURN VALUES

       On success, zero is returned.  On error, 1  is  returned.

SEE ALSO

       dtaus(5).

       DTAUS  files  use  a  special  but  simple  and  publically  documented  format.   It  is included in the
       distribution of dtaus as dtaus.txt.

                                                17 November 2001                                        DTAUS(1)