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BEZEICHNUNG

       resolved.conf, resolved.conf.d - Konfigurationsdateien für die Netzwerk-Namensauflösung

ÜBERSICHT

       /etc/systemd/resolved.conf

       /etc/systemd/resolved.conf.d/*.conf

       /run/systemd/resolved.conf.d/*.conf

       /usr/lib/systemd/resolved.conf.d/*.conf

BESCHREIBUNG

       Diese Konfigurationsdateien steuern lokale DNS- und LLMNR-Namensauflösung.

KONFIGURATIONSVERZEICHNISSE UND RANGFOLGE

       Die Standardkonfiguration wird während der Kompilierung definiert. Daher wird eine Konfigurationsdatei
       nur benötigt, wenn von diesen Vorgaben abgewichen werden muss. Standardmäßig enthält die
       Konfigurationsdatei in /etc/systemd/ die Vorgaben als auskommentierten Hinweis für den Administrator.
       Diese Datei kann bearbeitet werden, um lokal Einstellungen zu ändern.

       Wenn Pakete die Konfiguration anpassen müssen, können sie Konfigurationsschnipsel in
       /usr/lib/systemd/*.conf.d/ oder /usr/local/lib/systemd/*.conf.d/installieren. Dateien in /etc/ sind für
       den lokalen Administrator reserviert, der diese Logik dazu verwenden kann, die von Lieferantenpaketen
       installierten Konfigurationsdateien außer Kraft zu setzen. Die Hauptkonfigurationsdatei wird vor jeder
       anderen aus den Konfigurationsverzeichnissen gelesen und hat die niedrigste Priorität; Einträge in einer
       Datei in jedem der Konfigurationsverzeichnisse setzen Einträge in der einzelnen Konfigurationsdatei außer
       Kraft. Dateien in den Konfigurationsunterverzeichnissen *.conf.d/ werden in lexikographischer Reihenfolge
       nach ihrem Dateinamen sortiert, unabhängig davon, in welchem Unterverzeichnis sie sich befinden. Bei
       Optionen, die nur einen einzelnen Wert akzeptieren, hat der Eintrag in der Datei mit dem lexikographisch
       letzten Namen Vorrang, falls mehrere Dateien die gleiche Option festlegen. Bei Optionen, die eine Liste
       von Werten akzeptieren, werden Einträge zusammengefasst, wie sie in den lexikographisch sortierten
       Dateien auftauchen. Es wird empfohlen, allen Dateinamen in diesen Unterverzeichnissen eine zweistellige
       Zahl und einen Gedankenstrich voranzustellen, um die Anordnung der Dateien zu vereinfachen.

       Um eine vom Lieferanten bereitgestellte Konfigurationsdatei zu deaktivieren, wird empfohlen, einen
       Symlink nach /dev/null in dem Konfigurationsverzeichnis /etc/ mit dem gleichen Dateinamen wie die
       Konfigurationsdatei des Lieferanten abzulegen.

OPTIONEN

       Die folgenden Optionen sind im Abschnitt »[Resolve]« verfügbar:

       DNS=
           Eine Leerzeichen-getrennte Liste von IPv4- und IPv6-Adressen, die als System-DNS-Server verwandt
           werden sollen. DNS-Anfragen werden zu einem der gelisteten DNS-Server und gleichzeitig zu geeigneten,
           linkbezogenen DNS-Servern, die mittels systemd-networkd.service(8) erlangt oder zur Laufzeit durch
           externe Anwendungen gesetzt wurden, gesandt. Aus Kompatibilitätsgründen werden stattdessen alle in
           /etc/resolv.conf konfigurierten DNS-Server verwandt, falls diese Einstellung nicht festgelegt ist und
           diese Datei existiert. Standardmäßig ist diese Einstellung die leere Liste.

       FallbackDNS=
           Eine Leerzeichen-getrennte Liste von IPv4- und IPv6-Adressen, die als Ausweich-DNS-Server verwandt
           werden sollen. Alle mittels systemd-networkd.service(8) erlangten linkbezogenen DNS-Server haben vor
           dieser Einstellung Vorrang, genauso wie oben mittels DNS= gesetzte Server oder /etc/resolv.conf.
           Diese Einstellung wird daher nur verwandt, falls keine andere DNS-Server-Information bekannt ist.
           Falls diese Option nicht angegeben ist, wird stattdessen eine einkompilierte Liste von DNS-Servern
           verwandt.

       Domains=
           Eine Leerraum-getrennte Liste von Domains. Diese Domains werden als Suchmuster-Endungen bei der
           Auflösung von nicht-hierarchischen Rechnernamen (Domain-Namen, die keinen Punkt enthalten) verwandt,
           um sie zu voll-qualifizierten Domain-Namen (FQDNs) zu qualifizieren. Such-Domains werden strikt in
           der definierten Reihenfolge verarbeitet, bis der Name mit der Endung gefunden wurde. Aus
           Kompatibilitätsgründen werden stattdessen alle in /etc/resolv.conf konfigurierten Such-Domains
           verwandt, falls diese Einstellung nicht festgelegt ist und diese Datei existiert. Standardmäßig ist
           diese Einstellung die leere Liste.

           Den festgelegten Domain-Namen kann optional »~« vorangestellt werden. In diesem Fall definieren sie
           keinen Suchpfad, sondern zu bevorzugende direkte DNS-Anfragen für die angezeigten Domains an die
           DNS-Server, die mit der Systemeinstellung DNS= (siehe oben) konfiguriert wurden, falls zusätzliche,
           linkbezogene DNS-Server bekannt sind. Falls keine linkbezogenen DNS-Server bekannt sind, hat die
           »~«-Syntax keinen Effekt. Verwenden Sie das Konstrukt »~.« (das aus »~« zu Anzeige der Routing-Domain
           und ».« zur Anzeige der DNS-Wurzel-Domain, die das implizite Suffix für alle DNS-Domains ist,
           zusammengesetzt ist), um die mit DNS= definierten System-DNS-Server bevorzugt für alle Domains zu
           verwenden.

       LLMNR=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »resolve«. Steuert die Unterstützung linklokaler
           Multicast-Namensauflösung (RFC 4795[1]) auf dem lokalen Rechner. Falls wahr, wird die vollständige
           Unterstützung für den LLMNR-Beantworter und -Resolver aktiviert. Falls falsch, deaktivert beide.
           Falls auf »resolve« gesetzt, wird nur die Resolver-Unterstützung aktiviert, aber die Beantwortung ist
           deaktiviert. Beachten Sie, dass systemd-networkd.service(8) auch linkbezogene LLMNR-Einstellungen
           verwaltet. LLMNR wird auf einem Link nur aktiviert, falls die linkbezogene und die globale
           Einstellung eingeschaltet ist.

       MulticastDNS=
           Akzeptiert einen logischen Wert oder »resolve«. Steuert Multicast-DNS-Unterstützung (RFC 6762[2]) auf
           dem lokalen Rechner. Falls wahr, aktiviert komplette Unterstützung für Multicast-DNS-Beantworter und
           -Resolver. Falls falsch, deaktiviert beide. Falls auf »resolve« gesetzt, wird nur die
           Resolver-Unterstützung aktiviert, aber die Beantwortung ist deaktiviert. Beachten Sie, dass
           systemd-networkd.service(8) auch linkbezogene Multicast-Einstellungen verwaltet. Multicast wird auf
           einem Link nur aktiviert, falls die linkbezogene und die globale Einstellung eingeschaltet ist.

       DNSSEC=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »allow-downgrade«. Falls wahr, werden alle DNS-Abfragen lokal
           mit DNSSEC geprüft (außer LLMNR und Multicast-DNS). Falls erkannt wird, dass die Anwort auf die
           Abfrageanfrage ungültig ist, wird ein Abfragefehler an die Anwendung zurückgegeben. Beachten Sie,
           dass dieser Modus einen DNS-Server benötigt, der DNSSEC unterstützt. Falls der DNS-Server DNSSEC
           nicht korrekt unterstützt, werden alle Überprüfungen fehlschlagen. Falls auf »allow-downgrade«
           gesetzt, wird die DNSSEC-Überprüfung versucht, aber falls der Server DNSSEC nicht korrekt
           unterstützt, wird der DNSSEC-Modus automatisch deaktiviert. Beachten Sie, dass in diesem Modus die
           DNSSEC-Überprüfung anfällig für »downgrade«-Angriffe ist, bei denen ein Angreifer in der Lage sein
           könnte, ein Downgrade auf den Modus ohne DNSSEC auszulösen, indem er künstlich DNS-Antworten
           erstellt, die nahelegen, dass DNSSEC nicht unterstützt wird. Falls auf falsch gesetzt, werden
           DNS-Abfragen nicht mit DNSSEC überprüft.

           Beachten Sie, dass die DNSSEC-Überprüfung die Abfrage zusätzlicher DNS-Daten benötigt und daher zu
           einer kleinen DNS-Abfragezeitverzögerung führt.

           DNSSEC benötigt die Kenntnis von »Vertrauensankern«, um die Datenintegrität nachweisen zu können. Der
           Vertrauensanker für die Internet-Wurzel-Domain ist in den Resolver eingebaut, zusätzliche
           Vertrauensanker können mittels dnssec-trust-anchors.d(5) definiert werden. Vertrauensanker können
           sich in regelmäßigen Intervallen ändern und alte Vertrauensanker können zurückgezogen werden. In
           diesem Falle ist keine DNSSEC-Überprüfung möglich, bis lokal neue Vertrauensanker konfiguriert sind
           oder das Resolver-Softwarepaket mit dem neuen Wurzelvertrauensanker aktualisiert ist. Tatsächlich
           werden alle zukünftigen Abfragen fehlschlagen, wenn der eingebaute Vertrauensanker zurückgezogen wird
           und DNSSEC= wahr ist, da nicht mehr nachgewiesen werden kann, ob Abfragen korrekt signiert oder
           gültig nicht signiert sind. Falls DNSSEC= auf »allow-downgrade« gesetzt ist, wird der Resolver in
           diesem Fall automatisch die DNSSEC-Überprüfung abschalten.

           Client-Programme, die DNS-Daten nachschlagen, werden informiert, ob das Abfragen mit DNSSEC überprüft
           werden konnte oder ob die zurückgelieferten Daten nicht geprüft werden konnten (entweder weil die
           Daten im DNS unsigniert vorlagen oder der DNS-Server DNSSEC nicht unterstützte oder keine geeigneten
           Vertrauensanker bekannt waren). In letzterem Falle wird angenommen, dass das Client-Programm ein
           sekundäres Schema einsetzt, um die zurückgelieferten DNS-Daten zu überprüfen, falls dies notwendig
           sein sollte.

           Es wird empfohlen, DNSSEC= auf Systemen, bei denen es bekannt ist, dass der DNS-Server DNSSEC korrekt
           unterstützt wird und wo Software- oder Vertrauensankeraktualisierungen regelmäßig stattfinden, auf
           wahr zu setzen. Auf anderen Systemen wird empfohlen, DNSSEC= auf »allow-downgrade« zu setzen.

           Zusätzlich zu dieser globalen DNSSEC-Einstellung betreut systemd-networkd.service(8) auch link-lokale
           DNSSEC-Einstellungen. Für System-DNS-Server (siehe oben) ist nur die globale DNSSEC-Einstellung
           wirksam. Für link-bezogene DNS-Server ist die link-bezogene Einstellung wirksam, außer sie wird
           zurückgesetzt, dann wird stattdessen die globale Einstellung verwandt.

           Site-private DNS-Zonen stehen im Allgemeinen mit DNSSEC im Konflikt, außer ein negativer (falls die
           private Zone nicht signiert ist) oder ein positiver (falls die private Zone signiert ist)
           Vertrauensanker ist für sie konfiguriert. Falls der Modus »allow-downgrade« ausgewählt ist, wird
           versucht, alle Site-privaten DNS-Zonen zu erkennen, die oberste Domains (Top-Level Domains, TLDs)
           verwenden, die dem DNS-Wurzelserver nicht bekannt sind. Diese Logik funktioniert nicht in allen
           Installationen privater Zonen.

           Standardmäßig »allow-downgrade«.

       DNSOverTLS=
           Akzeptiert einen logischen Wert oder »opportunistic«. Falls wahr, werden alle Verbindungen zum Server
           verschlüsselt. Beachten Sie, dass dieser Modus einen DNS-Server benötigt, der DNS-over-TLS
           unterstützt und für seine IP über ein gültiges Zertifikat verfügt. Falls der DNS-Server DNS-over-TLS
           nicht unterstützt, werden alle DNS-Anfragen fehlschlagen. Falls auf »opportunistic« gesetzt, wird
           versucht, DNS-Anfragen verschlüsselt mit DNS-über-TLS zu versenden. Falls der DNS-Server TLS nicht
           unterstützt, wird DNS-über-TLS deaktiviert. Beachten Sie, dass in diesem Modus DNS-über-TLS anfällig
           für »downgrade«-Angriffe ist, bei denen ein Angreifer in der Lage sein könnte, ein Downgrade auf
           einen nichtverschlüsselten Modus auszulösen, indem er künstlich DNS-Antworten erstellt, die
           nahelegen, dass DNS-über-TLS nicht unterstützt wird. Falls auf falsch gesetzt, werden DNS-Abfragen
           über UDP versandt.

           Beachten Sie, dass DNS-über-TLS das Versenden zusätzlicher Daten für die Einrichtung einer
           verschlüsselten Verbindung benötigt und daher zu einer kleinen DNS-Abfragezeitverzögerung führt.

           Beachten Sie, dass der Resolver nicht in der Lage ist, den Server zu authentifizieren, er ist für
           »man-in-the-middle«-Angriffe verwundbar.

           Zusätzlich zu dieser globalen DNSOverTLS-Einstellung betreut systemd-networkd.service(8) auch
           link-lokale DNSOverTLS-Einstellungen. Für System-DNS-Server (siehe oben) ist nur die globale
           DNSOverTLS-Einstellung wirksam. Für link-bezogene DNS-Server ist die link-bezogene Einstellung
           wirksam, außer sie wird zurückgesetzt, dann wird stattdessen die globale Einstellung verwandt.

           Standardmäßig aus.

       Cache=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »no-negative«. Falls »yes« (die Vorgabe), wird bei der
           Auflösung eines Domain-Namens, der bereits früher abgefragt wurde, das bisherige Ergebnis
           zurückgeliefert, solange es noch gültig ist, und daher erfolgt keine neue Netzwerkanfrage. Beachten
           Sie, dass das Abschalten der Zwischenspeicherung zu einer Leistungseinbuße führt, die besonders hoch
           ist, falls DNSSEC verwandt wird.

                   Falls »no-negative« werden nur positive Antworten zwischengespeichert.

                   Beachten Sie, dass Zwischenspeicherung implizit ausgeschaltet ist, falls der konfigurierte
           DNS-Server auf einer Rechner-lokalen IP-Adresse (wie 127.0.0.1 oder ::1) ist, um doppelte lokale
           Zwischenspeicherung zu vermeiden.

       DNSStubListener=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »udp« oder »tcp«. Falls »udp«,wird ein Stub-Resolver auf der
           Adresse 127.0.0.53 Port 53 auf UDP-Anfragen warten. Falls »tcp« wird der Stub auf der gleichen
           Adresse und dem gleichen Port auf Anfragen warten. Falls »yes« (die Vorgabe) wird der Stub auf sowohl
           UDP- als auch TCP-Anfragen warten. Falls »no« ist der Stub deaktiviert.

           Beachten Sie, dass der DNS-Stub implizit ausgeschaltet wird, wenn die Adresse und der Port, an dem er
           auf Anfragen warten soll, bereits verwandt werden.

       ReadEtcHosts=
           Akzeptiert ein logisches Argument. Falls »yes« (die Vorgabe) wird der Stub-Resolver /etc/hosts lesen
           und versuchen, Rechner oder Adressen durch Verwenden von Einträgen in der Datei aufzulösen, bevor er
           Anfragen an DNS-Server sendet.

SIEHE AUCH

       systemd(1), systemd-resolved.service(8), systemd-networkd.service(8), dnssec-trust-anchors.d(5),
       resolv.conf(4)

ANMERKUNGEN

        1. RFC 4795
           https://tools.ietf.org/html/rfc4795

        2. RFC 6762
           https://tools.ietf.org/html/rfc6762

ÜBERSETZUNG

       Die deutsche Übersetzung dieser Handbuchseite wurde von Helge Kreutzmann <debian@helgefjell.de> erstellt.

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